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Abmahnung Urheberrecht: Streitwert für 10 Fotos 50.000,00 €

Wer im Internet unerlaubt Fotos verwendet, muss mit einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts des Berechtigten rechnen, selbst wenn er nicht gewerblich handelt. Welcher Streitwert insoweit angemessen ist, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. In seinem Urteil vom 11.08.2015, 2-03 O 488/14, hat das Landgericht Frankfurt am Main nun entschieden, dass eine Abmahnung nach einem Streitwert von 50.000,00 € gerechtfertigt ist, wenn der Verwender gleich in zehn Fällen ihm nicht zustehende Fotos verwendet. Da in diesem Fall zugleich gewerblich gehandelt wurde ist die Streitwerteinschätzung keineswegs übertrieben und angesichts der Qualität der Fotos eher zu niedrig angesetzt.