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Bearbeitungsgebühren für Privatkredit zurückfordern

Wer für einen Privatkredit Gebühren gezahlt hat, kann diese bis zum Jahresende zurückfordern. So entschied es jedenfalls kürzlich der BGH in zwei Revisionsverfahren (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Anwendbar dürften die Grundsätze des BGH auf Verbraucherdarlehen wie z. B. beim Kauf von Küchen oder anderen Waren sein. Die Beträge sollten ferner der Verzinsung unterliegen. Sträubt sich die Bank bei der Rückzahlung der für den Kredit verlangten Bearbeitungsgebühren, muss zur Not geklagt werden. Länger als zehn Jahre sollte die Zahlung allerdings nicht zurück liegen. Eile ist geboten, denn schon am Jahresende verjähren viele Altansprüche. Wer noch nicht an seine Bank heran getreten ist, sollte daher umgehend tätig werden. Eine knappe Frist bis höchstens kurz vor Jahresende sollte gesetzt und dann Notfalls ein Anwalt eingeschaltet werden. Die Kanzlei Kysucan berät Sie gerne.