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Urheberrecht Filesharing: Klage Fareds „The Perfect Fall“ teilweise zu weitgehend

Die Kanzlei Fareds verlangte für das angebliche Verbreiten des Titels „The Perfect Fall“ vor dem AG Charlottenburg von einem Mandanten der Kanzlei Kysucan unter anderem 200,00 € Lizenzentschädigung. Außergerichtlich war in diesem Zusammenhang vorgetragen worden, ihr Mandant, Herr Thomas Olbrich, wäre Produzent des Liedes gewesen. Im sich anschließenden Verfahren 210 C 223/15 vor dem AG Charlottenburg stellte sich dann heraus, dass Herr Olbrich nur Mitproduzent war und musste die Klage wegen Lizenzschäden um 133,33 € zurück nehmen - wohl weil die Leistung nur an alle Urheber gemeinschaftlich hätte erfolgen dürfen. Schließlich wurde unter Einbeziehung der weiteren Forderungen ein Vergleich in der Mitte unter Kostenaufhebung geschlossen.