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Kein Fahrverbot nach 22 Monaten bei 41 km/h Überschreitung außerorts

Ab 31 km/h Überschreitung innerorts und ab 41 km/h Überschreitung außerorts besteht die Gefahr eines Fahrverbots nebst saftigem Bußgeld. Insbesondere das Fahrverbot soll dabei erzieherisch wirken und den Raser von künftigen Übertretungen dieser Art abhalten. Zieht sich das Ordnungswidrigkeitenverfahren hin, gerät die Tat aber zunehmend in Vergessenheit und ein Fahrverbot entfaltet die genannte Wirkung kaum noch, stattdessen wird es häufig als Schikane empfunden. Gemäß Urteil vom 30.09.2015 entschied das Amtsgericht Oranienburg im Verfahren 13 d OWi 376/14, dass jedenfalls 22 Monate seit der Fahrt neben der Geldbuße keine Fahrverbot mehr zu verhängen sei.