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Sachverständigengutachten unverhältnismäßig zur Klärung der Frage, ob 20 km/h oder 21 km/h zu schnell gefahren wurde (von RA Alexander Kysucan)

In einer Verkehrsordnungswidrigkeitenangelegenheit hatte der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, in dem ihm 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden waren – genau der km/h zu viel, der ihn über die 59,99 € - Grenze und damit in den Punktebereich hob. Vor Gericht legte er ein Gutachten vor, wonach er zumindest 100 km/h schnell gefahren wäre, wo nur 80 km/h erlaubt waren. Mehr war demnach nicht sicher und das mit dem Fall betraute Amtsgericht Königs Wusterhausen stand vor der Frage, ob ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen wäre, um festzustellen, ob eine Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h vorliegt. Die Kosten hätten deutlich im vierstelligen Bereich gelegen. Für das Gericht war das unverhältnismäßig viel angesichts der Geldbuße von 70,00 € neben dem Punkt und es ging daher von nur 20 km/h Überschreitung aus mit der Folge einer Buße von nur 30,00 € (Urteil vom 18.12.2018, 2 Owi 674/17).